Rechtsprechung
BVerwG, 14.10.1993 - 8 B 139.93 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.1993 - 22 A 735/92
- BVerwG, 14.10.1993 - 8 B 139.93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in …
Auszug aus BVerwG, 14.10.1993 - 8 B 139.93
Die Voraussetzungen für eine kalkulatorische Abwälzbarkeit seien in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8 [BVerfG 01.04.1971 - 1 BvL 22/67]) zumindest so lange gegeben, wie der Spielereinsatz den Steuerbetrag und die sonstigen notwendigen Unkosten für den Betrieb des Spielgeräts decke und darüber hinaus in der Regel noch einen Gewinn abwerfe. - BVerwG, 08.03.1991 - 8 B 30.91
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 14.10.1993 - 8 B 139.93
Diese Begründung geht fehl, da es für den Begriff der Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG ausreicht, wenn die Vergnügungssteuer kalkulatorisch auf den Spieler abwälzbar ist (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1991 - BVerwG 8 B 30.91 - n.v. und vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 B 159.88 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 24 S. 1 f. und Beschluß vom 7. Juli 1993 - BVerwG 8 B 46.93 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 159.88
Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten
Auszug aus BVerwG, 14.10.1993 - 8 B 139.93
Diese Begründung geht fehl, da es für den Begriff der Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG ausreicht, wenn die Vergnügungssteuer kalkulatorisch auf den Spieler abwälzbar ist (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1991 - BVerwG 8 B 30.91 - n.v. und vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 B 159.88 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 24 S. 1 f. und Beschluß vom 7. Juli 1993 - BVerwG 8 B 46.93 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BVerwG, 04.09.1991 - 8 B 77.91
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 14.10.1993 - 8 B 139.93
Für die ungleiche Behandlung durch die Vergnügungssteuersatzung des Beklagten besteht vielmehr ein sachlicher Grund, da die offensichtlich als Nebenzweck angestrebte Eindämmung der Spielhallen auch im Interesse des Jugendschutzes eine unterschiedliche steuerliche Behandlung rechtfertigt (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 und BVerwG 8 B 77.91, vom 11. Mai 1992 - BVerwG 8 B 7.92 und BVerwG 8 B 12.92 - und vom 7. Juli 1993 - BVerwG 8 B 46.93 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BVerwG, 11.05.1992 - 8 B 7.92
Abwälzbarkeit der Vergnügungssteuer auf den Spieler - Unterschiedliche Behandlung …
Auszug aus BVerwG, 14.10.1993 - 8 B 139.93
Für die ungleiche Behandlung durch die Vergnügungssteuersatzung des Beklagten besteht vielmehr ein sachlicher Grund, da die offensichtlich als Nebenzweck angestrebte Eindämmung der Spielhallen auch im Interesse des Jugendschutzes eine unterschiedliche steuerliche Behandlung rechtfertigt (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 und BVerwG 8 B 77.91, vom 11. Mai 1992 - BVerwG 8 B 7.92 und BVerwG 8 B 12.92 - und vom 7. Juli 1993 - BVerwG 8 B 46.93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).